Policy:Investitions-Leitfaden der Wikimedia Foundation

This page is a translated version of the page Policy:Wikimedia Foundation Investment Guidance and the translation is 100% complete.

Investitions-Leitfaden der Wikimedia Foundation - 3. Januar 2013

Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Grundsätze zu definieren, die die Wikimedia Foundation bei der Investition von überschüssigen Geldmitteln befolgen muss. Überschüssige Geldmittel sind definiert als Geld, das nicht zur Finanzierung des Jahresplans der Wikimedia Foundation benötigt wird, wie er vom Finanz-Prognosemodell des Finanz- und Verwaltungsleiters der Organisation zu Beginn jedes Geschäftsjahres bestimmt wird.

Verantwortungserklärung

Der Vorstand einer gemeinnützigen Organisation ist letztendlich für deren Investitionen verantwortlich. Das Auditkomitee, das als Komitee des Kuratoriums der Wikimedia Foundation fungiert, autorisiert den Finanz- und Verwaltungsleiter, Investitionstransaktionen direkt oder über professionelle Anlageverwalter gemäß den vom Kuratorium am 11. Juli 2012 genehmigten Befugnisdelegationen für Finanzen und Ausgaben durchzuführen.

Grundsätze und Ziele

Die Investitionsziele dieser Richtlinie bestehen darin, den Nominalwert der überschüssigen Geldmittel sowie der Zinsen und anderer Erträge zu erhalten. Die Erhaltung des Kapitals und die Aufrechterhaltung der Liquidität haben Vorrang vor der Rendite. Die Wikimedia Foundation versucht, dieses Ziel zu erreichen, indem sie in kurzfristige und mittelfristige festverzinsliche und ähnliche Wertpapiere investiert, mit dem Ziel, den realen Wert der überschüssigen Geldmittel der Wikimedia Foundation im Laufe der Zeit aufrechtzuerhalten.

Zulässige Wertpapiere

Zu den Wertpapieren und ähnlichen Instrumenten, in die überschüssige Geldmittel investiert werden können, gehören:

  • Inländische fest- und variabel verzinsliche Anleihen, Schuldverschreibungen und Wechsel, die von der US-Regierung oder ihren Behörden ausgegeben werden.
  • Inländische fest- und variabel verzinsliche Anleihen und Schuldverschreibungen, die von in den USA ansässigen Unternehmen, Unternehmen und Regierungen außerhalb der USA sowie multinationalen Organisationen (z. B. Weltbank, IADB, EDB) ausgegeben werden.
  • Von ausländischen Emittenten ausgegebene Instrumente können auf US-Dollar oder Fremdwährungen lauten.
  • Hypothekenbesicherte Wertpapiere (MBS), die von US-Behörden oder staatlich geförderten Unternehmen (d. h. GNMAs, FNMAs, FHLMCs) oder von Unternehmen ausgegeben werden, besicherte Hypothekenanleihen, die durch ansonsten zulässige hypothekenbesicherte Wertpapiere ("CMOs") besichert sind, sowie Wertpapiere mit ausschließlicher Zinshöhe (IO) und ausschließlicher Kapitalhöhe (PO) sind ebenfalls zulässig.
  • Forderungsbesicherte Wertpapiere ("ABS")
  • Steuerpflichtige oder steuerfreie Kommunalanleihen und andere festverzinsliche Kommunalanleihen.
  • Barmitteläquivalente, darunter registrierte Geldmarktfonds, US-Schatzwechsel, Bankeinlagenzertifikate, Termineinlagen oder ähnliche Einlagenfonds und Commercial Papers.

Diversifikation, Kreditqualität, Laufzeit und andere Leitlinien

  • Während es keine Beschränkung hinsichtlich der Kreditqualität einzelner Beteiligungen gibt, sollte die gewichtete durchschnittliche Kreditqualität der festverzinslichen Beteiligungen insgesamt mindestens Investment Grade sein, das heißt BBB oder besser (Standard and Poor's) oder Baa3 oder besser (Moody's) oder das Äquivalent.
  • Mit Ausnahme von US-Staats- und Agenturpapieren dürfen festverzinsliche Emissionen eines einzelnen Emittenten und seiner verbundenen Unternehmen (nachstehend definiert) zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 5 % des Marktwerts der überschüssigen Geldmittel ausmachen.
  • Derivate wie beispielsweise MBS, ABS und CBOs dürfen keine zugrunde liegende Hebelwirkung enthalten.
  • Aus Gründen der Diversifizierungsbeschränkungen sind "Partner" Unternehmen, bei denen ein Unternehmen einen Eigentumsanteil von 20 % oder mehr an dem anderen Unternehmen besitzt und/oder umgekehrt.

Einschränkungen

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie ist es dem Finanz- und Verwaltungsdirektor oder benannten professionellen Anlageberatern nicht gestattet, Wertpapiere auf Kredit zu kaufen, Schulden jeglicher Art zu machen, Hebelwirkungen zu nutzen und Wertpapiere leer zu verkaufen.

Langfristige Investitionen

Diese Richtlinie ist nicht für langfristige Investitionen gedacht. Bis die Wikimedia Foundation entweder a) eine Spende erhält und akzeptiert, die für langfristige Investitionszwecke zweckgebunden ist, und/oder b) beschließt, einen Teil ihrer nicht zweckgebundenen Geldmittel für langfristiges Investitionswachstum zu verwenden, sind ihre Investitionsziele kurzfristiger und mittelfristiger Natur.

Berichte

Der Finanz- und Verwaltungsdirektor stellt dem Vorsitzenden des Auditkomitees des Kuratoriums vierteljährlich eine Kopie der Anlageerklärung(en) zur Verfügung.