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Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Kuratorium. Beschließt das Kuratorium, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entfernen, muss es das Komitee konsultieren. Nach der Abberufung eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden durch das Kuratorium wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.