Beschluss: Satzung des Komitees für menschliche Ressourcen

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Bei dieser Abstimmung wurde die Satzung des Komitees für menschliche Ressourcen genehmigt, eines internen Komitees des Kuratoriums, das im Juli 2010 als ständiges Komitee genehmigt wurde. Sie wurde bei einer Sitzung vor Ort am 26. Oktober 2012 angenommen.

BESCHLOSSEN, dass das Kuratorium der Wikimedia Foundation hiermit die überarbeitete und geänderte Satzung des Komitees für menschliche Ressourcen annimmt, wie hier dargelegt. Diese Satzung verdeutlicht die Rolle und Struktur des Komitees für menschliche Ressourcen. Dieser schriftliche Beschluss tritt am 26. Oktober 2012 in Kraft.

Zweck des Komitees für menschliche Ressourcen

Das Komitee für menschliche Ressourcen ("Komitee") ist ein ständiges Komitee des Kuratoriums ("Kuratorium") der Wikimedia Foundation ("Foundation"), das eingerichtet wurde, um das Kuratorium bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten durch die Umsetzung angemessener Vergütungs- und Personalrichtlinien und -praktiken zu unterstützen.

Mitgliedschaft und Organisation

  • Das Kuratorium ernennt mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums zu Mitgliedern des Komitees (die "regulären Komiteemitglieder"). Das Kuratorium kann auch einen oder mehrere alternative Mitglieder des Kuratoriums als Ersatzmitglieder des Komitees ernennen. Das Kuratorium ernennt ein Mitglied des Kuratoriums zum Vorsitzenden des Komitees.
  • Das Kuratorium ernennt mindestens ein Mitglied des Kuratoriums, das über einschlägige Erfahrung mit Organisations- und Budgetverwaltung und -aufsicht verfügt, als reguläres Komiteemitglied.
  • Jedes Komiteemitglied ist unabhängig und frei von jeglichen Beziehungen oder Interessenkonflikten in Bezug auf die Foundation oder das Personal der Foundation, die die Fähigkeit des Komiteemitglieds, unabhängige Urteile bezüglich der Vergütungsrichtlinien zu fällen, beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheinen könnten.
  • Zu den wünschenswerten Qualifikationen für andere Komiteemitglieder zählen Erfahrung in der Wikimedia-Bewegung oder einer ähnlichen kollaborativen Bewegung, Management in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen, Vergütung von Führungskräften, Arbeitnehmerleistungen, Personalwesen, Rekrutierung und Talententwicklung, Organisationskultur und -entwicklung sowie die Erreichung von Vielfalt in Erfahrung, Kultur und Ansichten unter den Komiteemitgliedern.
  • Ernennungen erfolgen für eine Amtszeit von einem Jahr, sie verlängern sich jedoch automatisch um weitere einjährige Amtszeiten, sofern sie nicht von der Mehrheit des Kuratoriums ersetzt oder entlassen werden.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortlichkeiten des Komitees beinhalten:

  • Unterstützung des Kuratoriums bei der jährlichen Bewertung der Leistung des Geschäftsführers ("ED") im Hinblick auf die Organisationsziele; und nach Prüfung von Vergleichsdaten und anderen relevanten Informationen Empfehlung der jährlichen Vergütung des ED an das Kuratorium zur Genehmigung;
  • Sicherstellung, dass die Vergütung des Geschäftsführers, der leitenden Angestellten, Abteilungsleiter, Schlüsselmitarbeiter und höchstbezahlten Mitarbeiter auf der Grundlage von Informationen unabhängiger Personen und Vergleichsdaten festgelegt wird, einschließlich eines regelmäßigen Überprüfungsprozesses, der Überlegungen und Entscheidungen zeitnah untermauert;
  • Regelmäßige Überprüfung der Vergütungsrichtlinien und -programme der Foundation für Führungskräfte, einschließlich Leistungen und Renten, und Empfehlung von Änderungen; und Überwachung der Einführung anderer Strategien durch das Management zur Bewältigung der mit Humankapital verbundenen Risiken;
  • Unterstützung des Kuratoriums bei der jährlichen Überprüfung der Vergütung des Geschäftsführers, der leitenden Angestellten, Abteilungsleiter, Schlüsselmitarbeiter und der höchstbezahlten Mitarbeiter;
  • Regelmäßige Überprüfung der Programme der Foundation für Rekrutierung, Entwicklung, Leistungsbewertung, Beförderung und Bindung; und
  • Von Zeit zu Zeit Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben oder Delegationen des Kuratoriums an das Komitee.

Prozeduren und Prozesse

Treffen

  • Das Komitee tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und ansonsten, wenn der Vorsitzende des Komitees es für notwendig erachtet.
  • Der Vorsitzende des Komitees kann eine Sitzung einberufen und die anderen erforderlichen Teilnehmer zwei Tage im Voraus per E-Mail benachrichtigen.
  • Ein Quorum besteht aus 2/3 der regulären Komiteemitglieder.
  • Eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet über alle Fragen, die dem Komitee vorgelegt werden.
  • Eine Sitzung kann vor Ort oder per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden, solange alle Teilnehmer einander gleichzeitig hören können.
  • Entscheidungen, die außerhalb einer regulären Sitzung des Komitees getroffen werden, müssen in Form schriftlicher Zustimmungen erfolgen, einstimmig sein und von jedem Mitglied des Komitees unterzeichnet werden.

Berichte

  • Bei jeder regulären Kuratoriumssitzung berichtet der Vorsitzende des Komitees dem gesamten Kuratorium über die Aktivitäten des Komitees seit der letzten regulären Kuratoriumssitzung (sofern vorhanden).

Evaluation

  • Das Komitee führt jährlich eine Selbstbewertung durch. Die Ergebnisse werden dem gesamten Kuratorium vorgelegt und enthalten etwaige Änderungsempfehlungen für die Aktivitäten oder die Satzung des Komitees.

Berater und Management

Berater

  • Das Komitee ist befugt, auf Kosten der Foundation unabhängige Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder andere Berater zu engagieren, die es für angemessen hält. Dazu gehört die jährliche Beauftragung externer Vergleichsforschungsanalysen oder, falls dies festgelegt wird, auch seltener.
  • Der Chief Talent and Culture Officer der Wikimedia Foundation fungiert als Berater des Komitees und kann auf Einladung an den Sitzungen teilnehmen.

Stimmen

  • Genehmigung: Ting Chen, Bishakha Datta, Matt Halprin, Samuel Klein, Patricio Lorente, Jan-Bart de Vreede, Kat Walsh, Stu West, Alice Wiegand
  • Nicht anwesend: Jimmy Wales