Resolution:Chapters committee/Rules of procedure/de
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Dieser Beschluss zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Chapters Committee wurde am 4. April 2006 per Abstimmung (3 Zustimmungen, 2 Enthaltungen) angenommen. |
Beschlossen, dass:
- Das Kuratorium die Geschäftsordnung des Chapters Commitee genehmigt, die wie folgt definiert ist
Mitgliedschaft
Das Komitee besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten "Mitgliedern" und einer Anzahl nicht stimmberechtigter "Berater", die auf Wunsch des Kuratoriums tätig sind und regelmäßig mindestens alle zwei Monate zusammenkommen. Die Anwesenheit von drei Mitgliedern bei einer Sitzung stellt das Quorum für die Beschlussfähigkeit dar.
Zusätzliche Mitglieder und Berater werden vom Kuratorium auf Empfehlung des Komitees ernannt und auf die gleiche Weise entfernt. Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem es dem Komitee seine Absicht schriftlich mitteilt.
Das Kuratorium ernennt eines seiner Mitglieder zum Berater des Chapters Committee.
Den Vorsitz des Komitees führt ein per Beschluss ernannter Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, Sitzungen einzuberufen und zu moderieren sowie das Komitee vor dem Kuratorium zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt sechs Monate oder bis sein Amt durch freiwilligen Rücktritt oder Abberufung durch das Kuratorium frei wird.
Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden entspricht der des Vorsitzenden.
Beschlüsse und Anträge
Maßnahmen des Komitees werden in der Regel in Form eines Beschlusses getroffen. Beschlüsse können von einem Mitglied oder Berater oder von einer Einzelperson außerhalb des Komitees mit Unterstützung eines Mitglieds oder Beraters vorgeschlagen werden und müssen vor der Abstimmung von einem Mitglied unterstützt werden. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Mitglieder dafür gestimmt hat.
Die übliche Art, einen Beschluss vorzuschlagen, ist ein Antrag bei einer geplanten Sitzung, aber ein Antrag kann auch auf der Mailingliste des Komitees gestellt werden. Nach der Unterstützung haben die Mitglieder vier Tage Zeit, entweder dafür ("ja") oder dagegen ("nein") zu stimmen. Danach gelten sie als enthalten. Der Beschluss gilt dann als angenommen oder abgelehnt, wenn eine Mehrheit der Mitglieder entsprechend gestimmt hat; andernfalls wird die Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben.
Stimmen
- Genehmigung: 3
- Enthaltung: 2