Resolution:Bylaws amendment November 2009/de

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Beschlüsse Änderung der Satzung November 2009 Rückmeldungen?
Dieser Beschluss zur Änderung der Satzung, um dem Nominierungskomitee mehr Flexibilität bei seiner Arbeit zu ermöglichen, wurde im November 2009 mit 8 Zustimmungen angenommen.

Es wird beschlossen, dass das Kuratorium der Wikimedia-Stiftung Abschnitt 3, Unterabschnitte (E) der Satzung, der derzeit wie folgt lautet:

"(E) Durch den Vorstand gewählte Mitglieder des Kuratoriums. Ab Januar 2009 werden vier Mitglieder des Kuratoriums vom Vorstand aus einer vom Nominierungskomitee erstellten Kandidatenliste ernannt. Das Nominierungskomitee wird vom gesamten Vorstand ernannt und umfasst als Mitglieder (i) mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums, die vor den Auswahlprozessen der Community oder der Chapter im Juli ausgewählt wurden und (ii) den Geschäftsführer. Das Nominierungskomitee kann aus einer beliebigen Anzahl von Mitgliedern bestehen, darunter frühere Mitglieder des Kuratoriums und externe Experten. Das Nominierungskomitee wählt die Kandidaten bis zum 15. Oktober aus. Sowohl die Nominierung als auch die Ernennung der vom Vorstand ausgewählten Mitglieder des Kuratoriums erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (A) und den geltenden Landes- und Bundesgesetzen. Vom Vorstand ernannte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten. Die Amtszeit jedes vom Vorstand ernannten Mitglieds des Kuratoriums gemäß diesem Unterabschnitt beträgt ein Jahr. Der Vorstand kann ein gemäß vom Vorstand ernanntes Mitglied des Kuratoriums von Jahr zu Jahr für aufeinanderfolgende Amtszeiten von jeweils einem Jahr wiederernennen."

wie folgt geändert wird:

"(E) Durch den Vorstand gewählte Mitglieder des Kuratoriums. Ab Januar 2009 können bis zu vier Mitglieder des Kuratoriums vom Vorstand für nicht von der Community oder den Chaptern ausgewählte Positionen ernannt werden und die Amtszeit dieser Ernennungen beträgt höchstens ein Jahr. Die Ernennung der vom Vorstand ausgewählten Mitglieder des Kuratoriums erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen von Unterabschnitt (A) und den geltenden Landes- und Bundesgesetzen. Vom Vorstand ernannte Mitglieder des Kuratoriums müssen für die Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Kuratoriums von allen Positionen im Vorstand von Chaptern, leitenden Positionen und von Chaptern oder der Foundation bezahlten Positionen zurücktreten. Die Amtszeit jedes vom Vorstand ernannten Mitglieds des Kuratoriums gemäß diesem Unterabschnitt (E) endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das Mitglied des Kuratoriums die Position übernommen hat. Jedes vom Vorstand gemäß diesem Unterabschnitt ausgewählte Mitglied des Kuratoriums muss je nach Beginn seiner Amtszeit die gesamte oder einen Teil der einjährigen Amtszeit erfüllen. Der Vorstand kann ein gemäß diesem Unterabschnitt ernanntes Mitglied des Kuratoriums von Jahr zu Jahr für aufeinanderfolgende Amtszeiten von jeweils einem Jahr wiederernennen."

Genehmigt: 8:0. Dafür: Michael, Stu, Jan-Bart, Kat, Ting, Arne, Matt, Samuel. Enthaltung: Jimmy