Zielsetzung dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass Freiwillige mit Zugang zu nichtöffentlichen Daten, die unter dem Schutz der Datenschutzrichtlinie (privacy policy) der Wikimedia Foundation stehen, persönlich und rechtlich haftbar sind.

1. Nur Personen, deren Identität der Wikimedia Foundation bekannt ist, dürfen Zugriff auf nichtöffentliche Daten oder andere nichtöffentliche Informationen haben, die von der Wikimedia Foundation generiert, gesammelt oder anderweitig vorgehalten werden, sofern diese Daten oder anderen Informationen durch die Wikimedia-Datenschutzrichtlinie der öffentlichen Einsichtnahme entzogen sind.

2. Einem Freiwilligen, der durch einen Gemeinschaftsprozess dafür ausgewählt wird, ein Zugriffsrecht zu vertraulichen Daten zu erhalten, darf dieses Zugriffsrecht nicht gewährt werden, so lange der Freiwillige sich nicht in hinreichendem Maße gegenüber der Foundation identifiziert hat; diese Identifizierung kann unter anderem einen Beweis dafür umfassen, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist und dass sein Alter ausdrücklich oberhalb der Altersgrenze liegt, die nach den Gesetzen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, festlegt, ab wann er ohne Einwilligung eines Elternteils handeln kann.

3. Jeder Freiwillige, der ein solches Zugriffsrecht zu dem Zeitpunkt hält, zu dem dieser Beschluss verabschiedet wird, muss sich binnen 60 Tage nach der Verabschiedung dieses Beschlusses in hinreichendem Maße gegenüber der Foundation identifizieren, andernfalls wird ihm ein Zugriffsrecht oder werden ihm sämtliche Zugriffsrechte entzogen. Freiwilligen, die ansonsten die Berechtigung dazu haben, deren Zugriffsrecht aber entzogen worden ist, weil sie sich nicht identifiziert haben, kann dieses Zugriffsrecht nach Maßgabe der Foundation wieder gewährt werden, nachdem sie sich identifiziert haben.

4. Freiwillige, die von diesem Beschluss betroffen sind, umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, sämtliche Stewards, sämtliche Inhaber von "Checkuser"- und "Oversight"-Rechten sowie alle Entwickler, die Zugriff auf elektronische Datensätze haben, welche nichtöffentliche Informationen (wie beispielsweise IP-Adressen von Lesern oder Mitarbeitern) beinhalten.

5. Richtlinien, die den Zugang zu OTRS-E-Mail-Queues oder anderen Kommunikationssystemen der Wikimedia Foundation festlegen, werden von Angestellten der Wikimedia Foundation in Einklang mit der Intention dieser Richtlinie aufgestellt.

6. Der beispielsweise Administratoren mögliche Zugriff auf gelöschte Versionen auf einem von der Öffentlichkeit bearbeitbaren Projekt genügt nicht, um auf Basis dieser Richtlinie eine Identifizierung erforderlich zu machen.

7. Informationen, die zur Identifizierung dienen und in diesem Zusammenhang durch einen Freiwilligen in Einklang mit dieser Richtlinie gegenüber der Foundation offengelegt wurden, müssen als vertrauliche und nichtöffentliche Information behandelt werden und dürfen nicht herausgegeben werden, sofern eine solche Herausgabe nicht mit der Wikimedia-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

8. Ausnahmen zu dieser Richtlinie dürfen ausschließlich durch Beschluss des Kuratoriums festgelegt werden.


Letzte Aktualisierung der Richtlinie: 2. Juni 2007


Vorrang der englischen Bestimmungen

Diese Richtlinie darf nicht verändert werden. Bei Inkonsistenzen zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung in eine andere Sprache gilt die englische Version.